Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Walther PK380
cal. 9 mm P.A.K. - Schwarz

- 179,90 €
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Produktbeschreibung
Der stahlgewordene Traum eines jeden Gas-Signal-Waffen Sammlers. Bei der PK380 verschmelzen die legendären Eigenschaften verschiedener Walther Pistolen zu einem neuen erfolgreichen Modell. Leicht, robust und führig schließt die PK380 die Lücke zwischen Taschenpistole und Dienstwaffe. Mit ihrem starken Kaliber bietet sie aber dennoch genug Power. Wie zu erwarten wurde die .380 Auto Variante mit Begeisterung am Markt aufgenommen. Schlitten, Hahn, Visierung sowie diverse Funktionsteile sind bei dieser Schreckschuss-Variante der PK380 aus Stahl gefertigt und so nah am Original wie nur möglich. Keine andere momentan am Markt befindliche Gas-Signal-Waffe bietet eine solche Qualität. Ein Energiebündel mit der Lizenz zum Erfolg.
Lieferumfang
- Walther PK380 9mm P.A.K schwarz
- Abschussbecher für Signalmunition
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- schwarzer Umarex Koffer
Artikel-Nr.: 305.02.00
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin -/Trommelkapazität | 8 Schuss |
Länge | 168 mm |
Gewicht | 560 g |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.