Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Walther P22Q
cal. 9 mm P.A.K. - Blue Star

- 134,90 €
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Produktbeschreibung
Walther P22 Quick Defense – das versteckt sich hinter dem Namen der P22Q. Das Original ist die konsequente Weiterentwicklung einer der erfolgreichsten Kleinkaliberwaffen weltweit – der Walther P22. Mit dem Update behält Walther die bewährten Features bei und spendiert der P22 neben dem verbesserten Demontagebügel eine moderne Optik. Vielfach bewährt hat sich das ergonomische Polymer-Griffstück mit Hi-Grip-Oberfläche. Das Schreckschuss-Modell verfügt über die gleichen Features. Der farbige Kunststoff der Blue Star Variante wirkt dabei auffallend kontrastreich zu dem schwarzen Lauf und den Bedienelementen.
Lieferumfang
- Walther P22Q 9mm P.A.K blue star
- Abschussbecher für Signalmunition
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- schwarzer Umarex Koffer
Artikel-Nr.: 308.02.40
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin -/Trommelkapazität | 7 Schuss |
Abzug | Double Action |
Länge | 154 mm |
Gewicht | 480 g |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.