Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Browning GPDA 9
cal. 9 mm P.A.K. - crushed silver

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Produktbeschreibung
Eine legendäre Konstruktion des genialen John Moses Browning. Bis heute vertrauen Militärs und Spezialeinheiten auf der ganzen Welt dieser robusten und wegweisenden Pistole. Wie es sich für eine legendäre Browning gehört, ist auch die Schreckschuss-Ausführung GPDA 9 aufwändig ausgestattet, mit einem Spannabzug, einem Schlittenfanghebel und einem beidseitig bedienbaren Entspannhebel. Zum Hingucker und Sammlerstück wird diese „Crushed Silver“-Version durch ihr glänzendes CERAKOTE-Finish.
Lieferumfang
- Browning GPDA 9 9mm P.A.K crushed silver
- Abschussbecher für Signalmunition
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- schwarzer Umarex Koffer
Artikel-Nr.: 318.02.13
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin -/Trommelkapazität | 9 Schuss |
Länge | 194 mm |
Gewicht | 885 g |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.