Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Colt Detective Special
cal. 9 mm R.K. - Schwarz

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Produktbeschreibung
Wer Colt hört, denkt an Revolver. Doch wie wurde dieser Name zum Gattungsbegriff? Angefangen hat alles im Jahre 1836. Damals brachte Samuel Colt seinen ersten Revolver auf den Markt und hatte mit seiner Konstruktion die Waffenentwicklung revolutioniert. Sie spüren etwas von dieser Faszination, wenn sie unseren absolut authentischen Nachbau im traditionellen Revolverkaliber 9 mm R.K. in den Händen halten. Mit der Colt Detective Special besitzen Sie ein Stück Waffengeschichte. Auch die 6 Schuss fassende Trommel ist eine Hommage an die Vergangenheit: Als im Wilden Westen noch scharf geschossen wurde, kam es oft genug auf die eine Kugel mehr an!
Lieferumfang
- Colt Detective Special 9mm R.K schwarz
- Abschussbecher für Signalmunition
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- schwarzer Umarex Koffer
Artikel-Nr.: 344.02.46
Technische Daten
Kaliber | 9 mm R.K. |
---|---|
Magazin -/Trommelkapazität | 6 Schuss |
Sicherung | Fallsicherung |
Länge | 175 mm |
Lauflänge | 55 mm |
Gewicht | 610 g |
Abzug | Double Action |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.