Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Walther PP
cal. 9 mm P.A.K. - schwarz - Holz

- 143,90 €
- inkl. 19% MwSt.
- 159,90 €
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Produktbeschreibung
Zeitloses und edles Design – die Walther PP 9mm P.A.K.
Ganz nach dem „scharfen“ Original, ist die Walther PP in perfekter Qualität verarbeitet. Du erhältst somit ein hochwertiges Produkt. Die Walther PP ist schlicht in Schwarz, wobei die Handgriffe in Holzoptik gefertigt sind.
- Originales Walther PP Produkt
- Hohe Qualität
- Sehr handlich
- Als 9 mm P.A.K.
Sind alle Fragen zur Walther PP geklärt?
Solltest du noch weitere Fragen haben, dann wende dich direkt an uns! Die passenden Informationen liefern dir gerne unsere Mitarbeiter in den Filialen vor Ort (eine wird auch in deiner Nähe vor zu finden sein) oder Online. Den Filialfinder findest du im oberen Bereich des Onlineshops. Wir freuen uns von dir zu hören!
Lieferumfang
- Walther PP 9mm P.A.K schwarz / Holz
- Abschussbecher für Signalmunition
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- schwarzer Umarex Koffer
Artikel-Nr.: 315.02.04
Technische Daten
Magazin -/Trommelkapazität | 7 Schuss |
---|---|
Abzug | Single- und Double Action |
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.