JA. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und auch wenn der Einsatz gegen Menschen grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann es in Notwehrsituationen dennoch gerechtfertigt sein, ein Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen.
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TW1000 Pepper-Fog LADY Mini
Produktbeschreibung
Abwehrspray TW1000 Pfefferspray Lady Mini, 15 ml
Mini Spray mit großer Wirkung: Der Lady Mini Pepper-Fog der Marke TW1000 ist im Notfall sofort zur Verteidigung gegen unerwünschte Annäherungen einsatzbereit. Das Nebelstahl-Spray wirkt auch bei leichtem Wind auf eine Distanz von ca. 4-5 Metern. Durch den Wirkstoff werden die Schleimhäute z.B. eines angreifenden Tieres gereizt und es wird dadurch in die Flucht geschlagen.
Details zu TW1000 Pepper-Fog Lady Mini 15 ml:
•Maße: 2,5 x 2,5 x 9 cm
•Inhalt: 15 ml
•Gewicht: 27 g
•Wirkstoff: Oleoresin Capsicum
•Breitnebelstrahl
•mit Clip
•Material: Metall, Kunststoff
•Marke: TW1000
Artikel-Nr.: 050.1103
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.