JA. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und auch wenn der Einsatz gegen Menschen grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann es in Notwehrsituationen dennoch gerechtfertigt sein, ein Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen.
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Walther ProSecur Marking Spray
Farbmarkierungsspray mit UV-Marker - rot

- 19,95 €
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Produktbeschreibung
Es schlägt keine Angreifer in die Flucht, hilft aber bei einer späteren Überführung. Das Prosecur Marking Spray hinterlässt eindeutig und sofort identifizierbare rote Farbspuren. Auch der spezielle UV-Farbstoff ist unter Schwarzlicht erkennbar – und das noch Tage später. So ist ein Angreifer schnell identifiziert.
Artikel-Nr.: 2.2101
Technische Daten
Farbe des Wirkstoffes | rot |
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Füllmenge / Inhalt | 50 ml |
Sprühstrahl Form | ballistisch |
Sprühweite | 6,5 m |
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
ACHTUNG: H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50°C/122°F aussetzen.