Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Smith & Wesson Chiefs Special
9 mm R.K., 24 Karat vergoldet, Holzgriffschalen
- Unser Preis215,90 €
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- UVP des Herstellers239,90 €
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Produktbeschreibung
"Machine Gun" Kelly war einer der meistgesuchten Gangster der 30er Jahre. Für die FBI-Agenten, die ihn jagten, hatte er einen speziellen Ausdruck: G-Men. Der gleichnamige Hollywood-Film machte die Männer im Dienste des "Government" weltberühmt - und ihren Dienst-Revolver zur Legende. Smith & Wesson hat mit diesem Waffentyp eine neue Klasse geschaffen: die Snubbys. Waffenträger auf der ganzen Welt bezeichnen die "Stupsnasen" noch heute als ihre "Lebensversicherung". Als Gas-Signal-Waffe ist der S&W Chiefs Special ein starker Revolver in einem starken Kaliber. Für echte Liebhaber bietet dieses Modell ein hochwertiges 24 Karat Gold Finish mit stilechten Holzgriffschalen.
Artikel-Nr.: 348.02.13
Technische Daten
Kaliber | 9 mm R.K. |
---|---|
Magazin- / Trommelkapazität | 5 Schuss |
Abzug | Single / Double Action |
Sicherung | Fallsicherung |
Länge | 155 mm |
Gewicht | 480 g |
Holster-Typ | C |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.