Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Walther P88
9 mm P.A.K., Nickel-Finish
- Unser Preis260,95 €
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Produktbeschreibung
Die Walther P88 gehörte zu den ersten "Wondernines" mit großer Magazinkapazität und beidseitiger Sicherung. Walther war damit ein Meilenstein in der Entwicklung moderner Selbstladepistolen gelungen. Die Konstruktion ist äußerst robust, so dass sie stärksten Belastungen standhält. Trotzdem liegt die P88 sehr angenehm in der Hand. Auf die Qualität können Sie sich verlassen, die Ausführung bestimmen Sie selber - - hier vernickelt, mit Kunststoff-Griffschalen.
Artikel-Nr.: 316.02.02
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin- / Trommelkapazität | 10 Schuss |
Abzug | Single / Double Action |
Sicherung | Schwenksicherung |
Länge | 182 mm |
Gewicht | 965 g |
Holster-Typ | A, E |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.