JA. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und auch wenn der Einsatz gegen Menschen grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann es in Notwehrsituationen dennoch gerechtfertigt sein, ein Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen.
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Walther ProSecur Pocket Case
mit Ring und Trageclip
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Produktbeschreibung
Walther ProSecur Pocket Case – für den Schlüsselbund.
So ist Ihr Walther ProSecur Pfefferspray (Art.-Nr. 2.2012 / Inhalt: 16 ml) in Gefahrensituationen blitzschnell zur Hand: Einfach in das Pocket Case einschieben und am Schlüsselbund befestigen – ein unerlässliches Zubehör.
Artikel-Nr.: 2.2012.1
Technische Daten
Länge | 93 mm |
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Gewicht | 21 g |
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.