Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
Häufige Fragen und Antworten
Schreckschusswaffen (SSW)
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Luftgewehr / Airsoft / Co2 /T4E
Nein, für ein Luftgewehr aus unserem Shop (bis 7,5 Joule) benötigen Sie keine Waffenbesitzkarte.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und der Personalausweis muss vorgelegt werden.
Nein, wir erfassen nur die Personalien als Nachweis, dass der Kunde belehrt wurde und um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zu prüfen.
Diabolos werden i.d.R. durch einen gezogenen Lauf verschossen. Die Züge und Felder stabilisieren das Geschoss und erhöhen so die Präzision. Stahlkugeln können nicht stabilisiert werden. Sie werden meist durch einen glatten Lauf verschossen und durch ihre Masse auf ihrer Bahn gehalten. Aber Aufgrund ihrer Leistung und den meist größeren Magazinen macht das Schießen mit unseren BB-Waffen ebenso Spaß
Blowback bedeutet, dass die Verschlussbewegung simuliert wird. So wird z.B. bei einer Pistole der Schlitten nach hinten und wieder nach vorn bewegt, wenn der Schuss ausgelöst wird. Damit wird die Funktion des Originals gut nachgebildet, in vielen Fällen spürt man sogar eine Art "Rückstoß".
Davon raten wir ab. Im schlimmsten Fall wird die Waffe dadurch beschädigt.
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im bef iedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Um Beschädigungen an den Dichtungen zu vermeiden, muss nach dem Gebrauch die CO2- Kapsel entfernt werden. Die Waffe immer drucklos lagern, andernfalls entstehen Schäden an der Waffe.
Armbrust
Benutzen Sie regelmäßig Sehnenwachs und vermeiden Sie dringend das Abschlagen, wenn kein Bolzen in der Aufnahme liegt.
Nein, für den Erwerb muss der Käufer lediglich 18 Jahre alt sein.
Messer
Sie dürfen Zweihandmesser mit und ohne Verriegelung sowie Einhandmesser ohne Verriegelung ohne Begrenzung der Klingenlänge führen.
Möchten Sie ein Messer mit feststehender Klinge führen, so darf diese 12 cm nicht überschreiten.
Alle anderen Messer - wie verriegelnde Einhandmesser, Springmesser und Dolche unterliegen einem allgemeinen Führverbot, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
Macheten sind Arbeitswerkzeuge und werden wie Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm eingestuft.
Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis dürfen auch in einer Messerverbotszone Messer mit sich führen. Das heißt, Inhaber eines Waffenscheins, eines kleinen Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte dürfen ohne weiteres berechtigtes Interesse ein Messer bei sich tragen, sofern sie den Personalausweis und Ihr Erlaubnisdokument bei sich tragen.
Wer keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, darf in Messerverbotszonen nicht verriegelnde Klappmesser ohne Klingenlängenbegrenzung oder sonstige Messer bis 4 cm Klingenlänge mit sich führen.
Pfefferspray
JA. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und auch wenn der Einsatz gegen Menschen grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann es in Notwehrsituationen dennoch gerechtfertigt sein, ein Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen.
Allgemeine Fragen
Schlagstöcke sind als Hieb- und Stoßwaffen grundsätzlich vom Trage - und Führverbot betroffen. Heißt mit anderen Worten, das Führen außerhalb des Privatgrundstückes ist untersagt, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ja, aber nur mit PTB-Zeichen. (ohne PTB-Zeichen in Deutschland illegal)
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.
Ganz gleich, ob allgemeine Fragen oder Reparaturservice, neben unserem Innendienst hilft Ihnen auch gern jede unserer Filialen weiter.