Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Colt Government 1911 A1
9 mm P.A.K.

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Produktbeschreibung
Wenn Kenner an Combatwaffen denken, gilt ihr erster Gedanke meist der 1911er. Seit ihrer Einführung im Jahre 1911 ist die Konstruktion von John Moses Browning eine der meist verbreiteten Selbstladepistolen überhaupt. Ihr starkes Kaliber und ihre Robustheit prädestinierten die Pistole für den militärischen Gebrauch. Bei manch historischer Schlacht kam sie zum Einsatz. Diese Geschichtsträchtigkeit ist es, die Sammler, Sportschützen und Sicherheitsexperten auf der ganzen Welt auch heute noch begeistert. An diese Tradition knüpft unser Modell der Colt Government an: Es gibt Ihnen das gute Gefühl von Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Artikel-Nr.: 317.02.30
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin- / Trommelkapazität | 8 Schuss |
Abzug | Single Action |
Sicherung | Daumensicherung |
Länge | 220 mm |
Gewicht | 960 g |
Holster-Typ | A, D, E |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.